Software-Tipps: Optimale Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung








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Führerscheinklassen

Nachfolgend haben wir für Sie die Fahrerlaubnisklassen der Europäischen Union aufgelistet (Angaben ohne Gewähr). Genauere Auskünfte über die jeweiligen Führerscheinklassen erteilt Ihnen natürlich gerne Ihre Fahrschule vor Ort.


Klasse A1   

> Mindestalter 16 Jahre
> Krafträder max. 125 cm³ Hubraum
> Motorleistung max. 11 kW (Leichtkrafträder)
> Für 16- und 17jährige liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h.
> Klasse M ist darin enthalten


Klasse A   

> Beschränkt auf 2 Jahre
> Mindestalter 18 Jahre
> Krafträder mit oder ohne Beiwagen mehr als 50 cm³ Hubraum
> Motorleistung max. 25 kW
> Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h


Klasse A unbeschränkt   

> Unbeschränkt
> 2 Jahre Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt, oder Vollendung des 25. Lebensjahres


Klasse B   

> Mindestalter 18 Jahre
> Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) bis max. 3,5 t
> Max. 8 zusätliche Sitzplätze (mit Anhänger)
> Anhänger max. 750 kg (oder Anhänger plus Zugfahrzeug max. 3,5 t)


Klasse BE   

> Personenkraftwagen mit Anhänger
> Voraussetzung Führerschein Klasse B (auch gleichzeitige Ausbildung möglich)
> Gewicht des Anhängers darf max. 1,5-fache des ziehenden Fahrzeugs betragen


Klasse C1   

> Mindestalter 18 Jahre
> Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
> Lastkraftwagen mit max. 7,5 t
> Max. 8 zusätzliche Sitzplätze (mit Anhänger)
> Anhänger max. 750 kg
> Nach dem 50sten Lebensjar ist alle 5 Jahre eine medizinische Untersuchung erforderlich


Klasse C1E   

> Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und C1
> Anhänger mit mehr als 750 kg (Anhänger plus Zugfahrzeug max. 12 t)
> Gewicht des Anhängers darf nicht größer sein als das des Zugfahrzeugs
> Klassen BE, DE (Voraussetzung hierfür Klasse D), D1E (Voraussetzung hierfür Klasse D1) sind darin enthalten
> Nach dem 50sten Lebensjahr ist alle 5 Jahre eine medizinische Untersuchung erforderlich


Klasse C   

> Mindestalter 18 Jahre
> Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
> Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 t
> Max. 8 zusätzliche Sitzplätze (mit Anhänger)
> Anhänger max. 750 kg
> Alle 5 Jahre ist eine medizinische Untersuchung erforderlich
> Klasse C1 ist darin enthalten
> Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren bis max. 7,5 t


Klasse CE   

> Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C
> Anhänger mit mehr als 750 kg
> Alle 5 Jahre ist eine medizinische Untersuchung erforderlich
> Klassen T, BE, C1E, DE (Voraussetzung hierfür Klasse D), D1E (Voraussetzung hierfür Klasse D1) sind darin enthalten
> Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren bis max. 7,5 t


Klasse D1   

> Mindestalter 21 Jahre
> Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
> Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
> Max. 16 zusätzliche Sitzplätze (mit Anhänger)
> Anhänger max. 750 kg
> Alle 5 Jahre ist eine medizinische Untersuchung erforderlich


Klasse D1E   

> Besitz der Fahrerlaubnis Klasse D1
> Anhänger mit mehr als 750 kg (Anhänger plus Zugfahrzeug max. 12 t)
> Gewicht des Anhängers darf nicht größer sein als das des Zugfahrzeugs
> Verwendung des Anhängers nicht zur Personenbeförderung
> Alle 5 Jahre ist eine medizinische Untersuchung erforderlich
> Klassen BE, C1E (Voraussetzung hierfür Klasse C1) sind darin enthalten


Klasse D   

> Mindestalter 21 Jahre
> Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
> Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
> Mehr. als 8 zusätzliche Sitzplätze (mit Anhänger)
> Anhänger max. 750 kg
> Alle 5 Jahre ist eine medizinische Untersuchung erforderlich
> Klasse D1 ist darin enthalten


Klasse DE   

> Besitz der Fahrerlaubnis Klasse D
> Anhänger mit mehr als 750 kg
> Alle 5 Jahre ist eine medizinische Untersuchung erforderlich
> Klasse BE, D1E, C1E (Voraussetzung hierfür Klasse C1) sind darin enthalten


Klasse M   

> Mindestalter 16 Jahre
> Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
> Höchstgeschwindigkeit 45 km/h


Klasse L   

> Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
> Höchstgeschwindigkeit 32 km/h
> Mit Anhänger beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
> Nur theoretische Prüfung erforderlich


Klasse S   

> Mindestalter 16 Jahre
> Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Miniautos)
> bis max. 50cm³ Hubraum
> Motorleistung max. 4 KW
> Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
> Leergewicht max. 350 kg


Klasse T   

> Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
> Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (selbstfahrende Arbeitsmaschinen max. 40 km/h)
> Unter 18 jahren max. 40 km/h Höchstgewschwindigkeit
> Klassen M, L sind darin enthalten

Linktipp: Was gibt es heute Mittag zu essen? Mittagstische in deiner Umgebung